Entwurf eines IDW Standards: Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat am 14.05.2025 den Entwurf eines IDW Standards: Beurteilung der Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen verabschiedet.
Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine angemessene Abfindung von Aktionären nach § 305 AktG sowie auch ein angemessener Ausgleich nach § 304 AktG unter bestimmten Umständen allein anhand des Börsenkurses der Aktie bestimmt werden, sofern dieser im konkreten Einzelfall den sog. „wahren“ Wert der Anteile widerspiegelt. In den Urteilen des BGH werden verschiedene Kriterien angeführt, die hierfür relevant sein können.
In dem Entwurf werden für verschiedene Anwendungsfälle, in denen ein Wirtschaftsprüfer die Angemessenheit börsenkursbasierter Kompensationen zu beurteilen hat, Anforderungen an die Beurteilungskriterien und -handlungen sowie die darauf basierende eigenverantwortliche Gesamtbeurteilung des Wirtschaftsprüfers formuliert. Dabei gilt es insb. zu beurteilen, ob im konkreten Einzelfall der Marktmechanismus für die betreffenden Anteile (tatsächlich) eine effektive Informationsverarbeitung und -bewertung abbildet.
- IDW ES 17 steht auf der IDW Website unter "Entwürfe" zur Verfügung.
- Frist zur Stellungnahme: 31.08.2025